Frühstück à la EU-Kommission
Klare und tranzperente Herkunftsangaben für Honig in der EU
Vom 11.12.2023–14.12.2023 tagte das Europäische Parlament in Straßburg und ein Tagesordnungspunkt betraf die ‚Frühstücksrichtlinien: Kennzeichnungsregeln für Honig, Fruchtsaft und Marmelade (siehe Fußnote 1, Seite 14). Für Honig wurde dort beschlossen
- dass das Ursprungsland des Honigs auf dem Etikett angegeben werden muss,
- wenn der Honig aus mehr als einem Land stammt, die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge ihres Anteils auf dem Etikett angegeben werden,
- zur weiteren Einschränkung von Betrügereien mit Honig, einschließlich der Verwendung von Zuckersirupen im Honig weiter einzuschränken, wird ein System der Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lieferkette eingeführt (nur für Imker mit mehr als 150 Bienenvölkern).
So sollten künftig bei Mischhonigen alle Herkunftsländer mit genauen Prozentangaben auf dem Etikett angegeben werden, da es sich bei der überwiegenden Zahl der Supermarkthonige um Mischungen von Honigen aus verschiedenen Ländern handelt. Die Herkunft wird jedoch häufig durch die bisher noch zulässige Angabe angegeben:
- Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern — (also aus der ganzen Welt)
- Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern — (aus der ganzen Welt, aber nicht aus der EU)
verschleiert.
Nach Abschluss der Beratungen stimmten die Abgeordneten in Straßburg mit 522 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 65 Enthaltungen für die Änderungen. Damit dürften die Änderungen demnächst in Kraft treten und somit voraussichtlich auch in die Deutsche Honigverordnung (2) übernommen werden.
Noch eine Bemerkung am Ende
Ich hoffe, dass die Verordnung für die Kleinimker in unserem Land nicht zu einem weiteren Bürokratiemonster und/oder zu Änderungen an ihren bestehenden Etikettenvorlagen führt. Wenn wir eines von der EU in den letzten Jahren gelernt haben, das Wollen und Tun oft von einander abweicht.
Hier ein Beispiel für die von mir verwendeten Etikettenvordrucke
Etikett mit Banderole: Herkunft, Gewicht, MHD, Adressfeld und natürlich ein Sortenfeld.
Es bleibt zu hoffen, dass die Änderungen der Honigverordnung für den normalen Kleinimker nicht mit Mehraufwand und Mehrkosten verbunden sind er/sie seine bestehenden Etiketten weiter verwenden kann.
Quellen
(1): https://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2023/12/briefing/20231127BRI15430/20231127BRI15430_de.pdf
(2): https://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/satzung_richtlinien/Honigverordnung_02_18.pdf