Neue Kennzeichnung für Honig in der EU

Intro

Klare und transparente Herkunftsangaben für Honig in der EU. Honigkennzeichnung vom EU-Parlament beschlossen - mit Inkrafttreten ist in kürze zu rechnen.

Frühstück à la EU-Kommission

Klare und tranzperente Herkunftsangaben für Honig in der EU

Vom 11.12.2023–14.12.2023 tag­te das Euro­päi­sche Par­la­ment in Straß­burg und ein Tages­ord­nungs­punkt betraf die ‚Früh­stücks­richt­li­ni­en: Kenn­zeich­nungs­re­geln für Honig, Frucht­saft und Mar­me­la­de (sie­he Fuß­no­te 1, Sei­te 14). Für Honig wur­de dort beschlossen

  1. dass das Ursprungs­land des Honigs auf dem Eti­kett ange­ge­ben wer­den muss,
  2. wenn der Honig aus mehr als einem Land stammt, die Her­kunfts­län­der in abstei­gen­der Rei­hen­fol­ge ihres Anteils auf dem Eti­kett ange­ge­ben werden,
  3. zur wei­te­ren Ein­schrän­kung von Betrü­ge­rei­en mit Honig, ein­schließ­lich der Ver­wen­dung von Zucker­si­ru­pen im Honig wei­ter ein­zu­schrän­ken, wird ein Sys­tem der Rück­ver­folg­bar­keit über die gesam­te Lie­fer­ket­te ein­ge­führt (nur für Imker mit mehr als 150 Bienenvölkern).

So soll­ten künf­tig bei Misch­ho­ni­gen alle Her­kunfts­län­der mit genau­en Pro­zent­an­ga­ben auf dem Eti­kett ange­ge­ben wer­den, da es sich bei der über­wie­gen­den Zahl der Super­mark­t­ho­ni­ge um Mischun­gen von Honi­gen aus ver­schie­de­nen Län­dern han­delt. Die Her­kunft wird jedoch häu­fig durch die bis­her noch zuläs­si­ge Anga­be angegeben:

  • Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Län­dern — (also aus der gan­zen Welt)
  • Mischung von Honig aus Nicht-EU-Län­dern — (aus der gan­zen Welt, aber nicht aus der EU)

ver­schlei­ert.

Nach Abschluss der Bera­tun­gen stimm­ten die Abge­ord­ne­ten in Straß­burg mit 522 Ja-Stim­men, 13 Nein-Stim­men und 65 Ent­hal­tun­gen für die Ände­run­gen. Damit dürf­ten die Ände­run­gen dem­nächst in Kraft tre­ten und somit vor­aus­sicht­lich auch in die Deut­sche Honig­ver­ord­nung (2) über­nom­men werden.

Noch eine Bemerkung am Ende

Ich hof­fe, dass die Ver­ord­nung für die Klei­nim­ker in unse­rem Land nicht zu einem wei­te­ren Büro­kra­tie­mons­ter und/oder zu Ände­run­gen an ihren bestehen­den Eti­ket­ten­vor­la­gen führt. Wenn wir eines von der EU in den letz­ten Jah­ren gelernt haben, das Wol­len und Tun oft von ein­an­der abweicht.

Hier ein Bei­spiel für die von mir ver­wen­de­ten Etikettenvordrucke

Eti­kett mit Ban­de­ro­le: Her­kunft, Gewicht, MHD, Adress­feld und natür­lich ein Sortenfeld.

Es bleibt zu hof­fen, dass die Ände­run­gen der Honig­ver­ord­nung für den nor­ma­len Klei­nim­ker nicht mit Mehr­auf­wand und Mehr­kos­ten ver­bun­den sind er/sie sei­ne bestehen­den Eti­ket­ten wei­ter ver­wen­den kann.

Quellen

 

(1): https://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2023/12/briefing/20231127BRI15430/20231127BRI15430_de.pdf

(2): https://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/satzung_richtlinien/Honigverordnung_02_18.pdf

 

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