Bewegungsfreiheit im Wald bald weiter eingeschränkt?
In die Natur zu gehen ist für mich eine Art Reinigung meiner Gedanken und meines Körpers. Ich nutze die Zeit, um mit mir selbst ins Reine zu kommen.
Die Natur ist ein offline Booster für den Geist
Nature is an offline booster for the spiritBeeSmart Tweet
Aber auch als Raum, um Leute zu treffen, mit ihnen spazieren zu gehen oder ihnen das schöne Handwerk der Imkerei näher zu bringen.
Gehe offline, um dich zu verbinden
go offline to connectBeeSmart Tweet
Soeben ist ein neuer Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes an die Öffentlichkeit durchgesickert, der aus meiner Sicht sehr tief blicken lässt. Sicherheitshalber habe ich den Entwurf auf meiner Homepage zum Download abgespeichert.
Wer einen schönen Weg für sich im Wald zum Spazierengehen, Reiten Joggen o.ä. gefunden hat und ein Bild davon mit GPS-Koordinaten z.B. auf einer sozialen Plattform postet, damit andere ihn finden können, macht sich demnächst bald strafbar? (Komoot-Paragraph). Aus meiner Sicht wird damit das Waldbetretungsrecht der Bürger massiv eingeschränkt. Der Entwurf geht stark in Richtung des in Österreich geltenden Forstgesetzes. Dort ist das Mountainbiken im Wald grundsätzlich verboten — also nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt.
Siehe §29 und §33: Das Betretungsrecht wir aus meiner Sicht für den allgemeine Waldbesucher damit massiv eingeschränkt
Man findet speziell in §33 unter Absatz 3:
„Mit dem erstmaligen digitalen Anzeigen oder Ausweisen von vom Waldbesuchenden selbst gewählten Linien sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald können z. T. in erheblichem Ausmaß neue Besucherströme auf die betreffenden Waldflächen gelenkt werden. Auch z. B. georeferenzierte Fotos oder Geocaches bewirken eine Hinleitung von Waldbesuchenden auf bestimmte Punkte. Dies kann zu einer Beunruhigung von bislang weitgehend störungsfreien Räumen und zu einer deutlichen Verringerung der störungsfreien Rückzugsräume für wildlebende Tiere führen. Daher ist sowohl die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzenden und außerdem ein Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörde vorgesehen.“
Für mich ist eine weitere Einschränkung der Bürger in ihren Freiheitsrechten erkennbar. Der Wald als Rückzugsgebiet für Geist und Seele wird dem Bürger schwerer zugänglich gemacht. Und unter fadenscheinigen Argumenten (Naturschutz, Tierschutz, …) und moralischen Gesichtspunkt der „Klimakrise“ wird der Bevölkerung wieder ein Rückzugsgebiet genommen. Der Wald ist aus meiner Sicht der Offline-Raum — also das Gegenstück zum digitalen Medienraum, in dem der Mensch zu sich selbst finden kann und der ständigen Berauschung durch fremde Meinungen und Propaganda entkommen kann.
Das Gegenstück zum digitalen Raum ist das analoge Menschsein
The counterpart to digital space is analog humanityBeeSmart Tweet
Interessant ist aus meiner Sicht auch wieder der Zeitpunkt. Warum gerade jetzt? Ist das alte Bundeswaldgesetz nicht ausreichend? Welche Interessen sollen geschützt werden? Aus meiner Sicht hört man im Hintergrund schon wieder den sogenannten „Green Deal“ der EU (Klimarettung durch Flächenstilllegung besser gesagt durch Flächen Nichtnutzung) mitschwingen, gegen den die Landwirte derzeit europaweit zu Recht auf die Barrikaden gehen.
Auch der Umfang der Novelle lässt aufhorchen. Mit 58 DIN-A4-Seiten (siehe Download oben) will der Gesetzesentwurf deutlich mehr regeln als das alte Rahmengesetz von 1975, das mit nur 11 Seiten auskam. Hier zeigt sich wieder einmal die totale Regelungsparanoia unserer Bürokraten. Und von 1975 bis heute sind nicht einmal 50 Jahre vergangen — das mag für einen Menschen eine lange Zeit sein, für einen Baum bzw. Wald ist das eher ein Wimpernschlag.
Und eine Frage hätte ich dann doch noch an den Gesetzgeber. „Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald, um die Energie weiter zu wenden, stellt keinen erheblichen Eingriff in den Natur‑, Landschafts- und Tierschutz dar?“
Wie steht ihr dazu?