Bewegungsfreiheit im Wald bald weiter eingeschränkt?

Intro

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Bundeswaldgesetzes ist an die Öffentlichkeit durchgesickert. Hier werden aus meiner Sicht die Freiheitsrechte der Menschen im Zuge der Klimarettung weiter eingeschränkt.

Bewegungsfreiheit im Wald bald weiter eingeschränkt?

In die Natur zu gehen ist für mich eine Art Rei­ni­gung mei­ner Gedan­ken und mei­nes Kör­pers. Ich nut­ze die Zeit, um mit mir selbst ins Rei­ne zu kommen.

Aber auch als Raum, um Leu­te zu tref­fen, mit ihnen spa­zie­ren zu gehen oder ihnen das schö­ne Hand­werk der Imke­rei näher zu bringen.

Soeben ist ein neu­er Geset­zes­ent­wurf zur Neu­ord­nung des Bun­des­wald­ge­set­zes an die Öffent­lich­keit durch­ge­si­ckert, der aus mei­ner Sicht sehr tief bli­cken lässt. Sicher­heits­hal­ber habe ich den Ent­wurf auf mei­ner Home­page zum Down­load abgespeichert.

Wer einen schö­nen Weg für sich im Wald zum Spa­zie­ren­ge­hen, Rei­ten Jog­gen o.ä. gefun­den hat und ein Bild davon mit GPS-Koor­di­na­ten z.B. auf einer sozia­len Platt­form pos­tet, damit ande­re ihn fin­den kön­nen, macht sich dem­nächst bald straf­bar? (Komoot-Para­graph). Aus mei­ner Sicht wird damit das Wald­be­tre­tungs­recht der Bür­ger mas­siv ein­ge­schränkt. Der Ent­wurf geht stark in Rich­tung des in Öster­reich gel­ten­den Forst­ge­set­zes. Dort ist das Moun­tain­bi­ken im Wald grund­sätz­lich ver­bo­ten — also nur auf expli­zit aus­ge­wie­se­nen Stre­cken erlaubt.

Sie­he §29 und §33: Das Betre­tungs­recht wir aus mei­ner Sicht für den all­ge­mei­ne Wald­be­su­cher damit mas­siv eingeschränkt

Man fin­det spe­zi­ell in §33 unter Absatz 3:

Mit dem erst­ma­li­gen digi­ta­len Anzei­gen oder Aus­wei­sen von vom Wald­be­su­chen­den selbst gewähl­ten Lini­en sowie von Wild­wech­seln, Fuß­pfa­den, Rücke­gas­sen oder Fahr­spu­ren als vir­tu­el­le Rou­ten oder Trails durch bis­lang weg­lo­se Flä­chen im Wald kön­nen z. T. in erheb­li­chem Aus­maß neue Besu­cher­strö­me auf die betref­fen­den Wald­flä­chen gelenkt wer­den. Auch z. B. geo­re­fe­ren­zier­te Fotos oder Geo­caches bewir­ken eine Hin­lei­tung von Wald­be­su­chen­den auf bestimm­te Punk­te. Dies kann zu einer Beun­ru­hi­gung von bis­lang weit­ge­hend stö­rungs­frei­en Räu­men und zu einer deut­li­chen Ver­rin­ge­rung der stö­rungs­frei­en Rück­zugs­räu­me für wild­le­ben­de Tie­re füh­ren. Daher ist sowohl die Zustim­mung des jewei­li­gen Wald­be­sit­zen­den und außer­dem ein Geneh­mi­gungs­vor­be­halt der zustän­di­gen Behör­de vorgesehen.“

Für mich ist eine wei­te­re Ein­schrän­kung der Bür­ger in ihren Frei­heits­rech­ten erkenn­bar. Der Wald als Rück­zugs­ge­biet für Geist und See­le wird dem Bür­ger schwe­rer zugäng­lich gemacht. Und unter faden­schei­ni­gen Argu­men­ten (Natur­schutz, Tier­schutz, …) und mora­li­schen Gesichts­punkt der „Kli­ma­kri­se“ wird der Bevöl­ke­rung wie­der ein Rück­zugs­ge­biet genom­men. Der Wald ist aus mei­ner Sicht der Off­line-Raum — also das Gegen­stück zum digi­ta­len Medi­en­raum, in dem der Mensch zu sich selbst fin­den kann und der stän­di­gen Berau­schung durch frem­de Mei­nun­gen und Pro­pa­gan­da ent­kom­men kann.

Inter­es­sant ist aus mei­ner Sicht auch wie­der der Zeit­punkt. War­um gera­de jetzt? Ist das alte Bun­des­wald­ge­setz nicht aus­rei­chend? Wel­che Inter­es­sen sol­len geschützt wer­den? Aus mei­ner Sicht hört man im Hin­ter­grund schon wie­der den soge­nann­ten „Green Deal“ der EU (Kli­ma­ret­tung durch Flä­chen­still­le­gung bes­ser gesagt durch Flä­chen Nicht­nut­zung) mit­schwin­gen, gegen den die Land­wir­te der­zeit euro­pa­weit zu Recht auf die Bar­ri­ka­den gehen.

Auch der Umfang der Novel­le lässt auf­hor­chen. Mit 58 DIN-A4-Sei­ten (sie­he Down­load oben) will der Geset­zes­ent­wurf deut­lich mehr regeln als das alte Rah­men­ge­setz von 1975, das mit nur 11 Sei­ten aus­kam. Hier zeigt sich wie­der ein­mal die tota­le Rege­lungs­pa­ra­noia unse­rer Büro­kra­ten. Und von 1975 bis heu­te sind nicht ein­mal 50 Jah­re ver­gan­gen — das mag für einen Men­schen eine lan­ge Zeit sein, für einen Baum bzw. Wald ist das eher ein Wimpernschlag.

Und eine Fra­ge hät­te ich dann doch noch an den Gesetz­ge­ber. „Die Errich­tung von Wind­kraft­an­la­gen im Wald, um die Ener­gie wei­ter zu wen­den, stellt kei­nen erheb­li­chen Ein­griff in den Natur‑, Land­schafts- und Tier­schutz dar?“

Wie steht ihr dazu?

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